Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe ist die staatliche Studienförderung in Österreich. Zuerst einmal sind die Erziehungsberechtigten von Studierenden in Österreich verpflichtet, bis zum Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder eine finanzielle Unterstützung zu bieten.

Voraussetzungen

Für den Fall, dass deine Eltern nicht in der Lage sind, finanzielle Unterstützung zu leisten, soll die Studienbeihilfe greifen. Jedoch gibt es ein paar Anspruchsvoraussetzungen.

  • Soziale Förderungswürdigkeit -  die Höhe des Einkommens, Familienstand und Familiengröße der Antragstellerin/ des Antragsstellers und der Eltern
  • Günstiger Studienerfolg – Immatrikulationsnachweis und die Erbringung von Studienerfolgsnachweisen (beispielsweise im Bachelor nach dem zweiten Semester 30 ECTS-Punkte)
  • Studienzeit - darf die Regelstudienzeit um nicht mehr als ein Semester überschreiten
  • Studienbeginn - vor dem 30. Lebensjahr
  • Vorausbildung - noch keine gleichwertige Ausbildung oder Studium im In-/ oder Ausland

Höhe der Beihilfe

Die Höhe der Studienbeihilfe variiert abhängig von deinen Anspruchsvorrausetzungen und wird grob über die folgende Formel berechnet:

monatliche Studienbeihilfe = (jährliche Höchststudienbeihilfe – Verminderungen) * 1,12 : 12 (gerundet auf ganze Euro)

Maximal kannst du monatlich mit einem Förderbetrag von 679 Euro rechnen, mindestens gibt es 5 Euro. Für Studierende mit Behinderung gibt es mehr Studienbeihilfe, die erhöhte Förderungssumme richtet sich dann individuell nach der Art und dem Grad der Behinderung.

Unter „Verminderungen“ fallen vor allem das Einkommen des Antragsstellers (maximal 10.000 Euro pro Jahr) und die zumutbaren Unterhaltsleistungen der Eltern und der Ehegattin/des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners.

Anspruchsdauer

Für dein Bachelorstudium hast du eine Anspruchsdauer von sieben Semestern, was der Regelstudienzeit von sechs Semestern plus einem Toleranzsemester entspricht. Die Studienbeihilfe wird während deines Bachelors also für höchstens 3,5 Jahre ausgezahlt.

Antragsstellung

Für die Antragsstellung hast du zwei Optionen. Die einfachste Möglichkeit ist die Online-Antragsstellung. Alternativ gibt es die Möglichkeit, den Antrag über die „klassische“  Methode (PDF-Formulare) einzureichen. Hierfür musst du die Formulare schriftlich ausfüllen und per E-Mail oder Post einreichen.